Bereits vor der Errichtung der drei römischen Provinzen Raetia, Noricum und Pannonia auf österreichischem Boden waren dort Kulturreben ausfindig gemacht worden, die höchstwahrscheinlich keltischen Ursprungs waren. Der römische Kaiser Probus führte im 3. Jahrhundert nach Christus schließlich flächendeckend auf österreichischem Boden den Weinbau ein. Österreichischer Wein darf sich als Tafel- oder Landwein, die die beiden niedrigsten Qualitätsstufen darstellen, lediglich als Rot- oder Weißwein ohne weitere Angaben bezeichnen. Für Tafelwein gelten dabei sehr niedrige Qualitätsanforderungen, so fallen etwa Verschnitte aus Trauben unterschiedlicher EU-Regionen unter diese Kategorie. Landwein hingegen muss aus Trauben bestehen, die aus einer Anbauregion stammen. Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung hingegen sind Qualitäts- sowie Prädikatswein, die Rebsorte, Jahrgang und Herkunftsort auf dem Etikett angeben dürfen. Die Definition des Qualitätsweins richtet sich dabei nach dem Alkoholgehalt, Prädikatsweine hingegen sind in sich nach dem Alkoholgehalt unterteilt, etwa in Strohwein, Spätlese oder Eiswein. Österreichs Weinbaugebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie zu 70% weiße Traubensorten und dabei größtenteils Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung anbauen. Von besonders hohem Anteil an der Gesamtproduktion ist dabei der Qualitätswein. Österreich verfügt über insgesamt 16 Weinbaugebiete, die sich auf insgesamt 4 Bundesländer verteilen und lediglich im äußersten Osten des Landes vertreten sind. Namhafte Regionen sind dabei das niederösterreichische Weinviertel, Wachau oder Carnuntum.