Als Weinbaugebiet darf sich jede Region bezeichnen, deren Weine sich nach ihrer Herkunft benennen dürfen. Entstanden sind diese aus historischen Anbaugebieten heraus: Im Laufe der Geschichte siedelten sich Weinbauer nur dort an, wo die Reben auf natürliche Weise genügend Nährstoffe für ein gesundes Wachstum fanden. Abhängig war die Entstehung eines Weinbaugebietes aber nicht nur von der Beschaffenheit und dem Nährstoffgehalt des Bodens, sondern auch von der Sonneneinstrahlung, der Tageslichtdauer sowie letztendlich auch der Tradition der jeweiligen Bevölkerung. Demzufolge sind verschiedene Rebsorten für jeweils unterschiedliche Weinbaugebiete typisch, denn nicht jede Rebsorte fühlt sich in den Bedingungen jedes Gebietes heimisch. Die erste gesetzliche Definition als Weinbaugebiet - was heute für diese Regionen üblich ist - erfuhr das Weinbaugebiet Alto Douro im Norden Portugals im Jahre 1756. Die daraus entstandenen, vor dem Gesetz als solche anerkannten Weinbaugebiete dienen heute vor allem dem Zweck, Qualitäts- und Lagebezeichnungen selbstständig zu überwachen und zu verwalten. Besonders gelungene Weine werden von den Gebieten ihrer Herkunft selbst ausgezeichnet: Dies geschieht beispielsweise auf dem Wege von speziellen Gütesiegeln oder anderen Auszeichnungen.